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LAG Hamm, 11.05.1989 - 17 Sa 1767/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
§ 620 BGB, § 1 BeschFG, SR 2y BAT; SR 2a MTA
Verhältnis von BeschFG und Tarifvertrag: Befristungsregelung ist tarifliche Abschlußnorm - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Befristung; Sachlicher Grund; Vorrang des Tarifvertrages; Tarifrecht; Gewerkschaftsmitgliedschaft
Verfahrensgang
- ArbG Herne, 07.09.1988 - 1 Ca 281/88
- LAG Hamm, 11.05.1989 - 17 Sa 1767/88
Papierfundstellen
- NZA 1989, 733 (Ls.)
- DB 1989, 2278
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 22.11.2000 - 4 AZR 688/99
Tarifgebundenheit durch rückwirkenden Gewerkschaftsbeitritt
a) Die Mitgliedschaft in der IG Metall richtet sich nach dem allgemeinen Grundsatz, daß die Mitgliedschaft in einem Verein nur einvernehmlich auf Grund übereinstimmender Willenserklärungen zustande kommen kann (BGH 29. Juni 1987 - II ZR 295/86 - BGHZ 101, 193; LAG Hamm 11. Mai 1989 - 17 Sa 1767/88 - LAGE TVG § 4 Abschlußnormen Nr. 1). - LAG Baden-Württemberg, 24.10.2000 - 10 TaBV 2/99
Abweichung von Tarifvertrag
Vielmehr stellt sich der Verbandsbeitritt als ein Vertrag dar (Aufnahmeantrag und Annahme), auf den die Vorschriften über Rechtsgeschäfte und insbesondere über Verträge Anwendung finden (LAG Hamm, Urt. v. 11.05.1989 - 17 Sa 1767/88 - LAGE § 4 TVG Abschlußnormen Nr. 1 m.w.N.). - LAG Baden-Württemberg, 11.10.1999 - 10 Sa 8/99
Kündigung: ordentliche Kündigung - tariflicher Kündigungsschutz - Beginn der …
Insoweit vertritt das LAG Hamm (Urt. v. 11.05.1989 - 17 Sa 1767/88 - LAGE § 4 TVG Abschlußnormen Nr. 1 m.w.N.) die Auffassung, die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft werde erst durch die Annahme eines Aufnahmegesuchs des Arbeitnehmers durch das zuständige Gewerkschaftsorgan begründet.